Allgemeine Geschäftsbedingungen attentum-consulting GbR, Lerchenstr. 78, 70176 Stuttgart, vertreten durch die Gesellschafter Isack Yeman und Christian Roppelt gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die attentum-consulting GbR mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als attentum-consulting GbR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn attentum-consulting GbR in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von attentum-consulting GbR / Mitwirkung des Kunden
(1) attentum-consulting GbR erbringt die Dienstleistungen einer Unternehmensberatung gegenüber gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs), Startups und Universitäten. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen Seminare, Trainings, Events, Coachings und Mentorings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet attentum-consulting GbR dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von attentum-consulting GbR zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch attentum-consulting GbR, bleibt der Vergütungsanspruch von attentum-consulting GbR unberührt.
(3) In Bezug auf die von attentum-consulting GbR zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht attentum-consulting GbR hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) attentum-consulting GbR ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(5) Sofern zwischen attentum-consulting GbR und dem Kunden sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von attentum-consulting GbR stammen.
(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von attentum-consulting GbR erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets zu gewährleisten.
(7) Sofern der Kunde an einem Vorort-Seminar von attentum-consulting GbR teilnimmt, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die Teilnahme am gebuchten Seminar. Übernachtung, Anreise und Verpflegung sind regelmäßig nicht von der Buchung umschlossen und vom Kunden zu tragen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen attentum-consulting GbR und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von attentum-consulting GbR angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden attentum-consulting GbR geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine attentum-consulting GbR erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde attentum-consulting GbR nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. attentum-consulting GbR stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) attentum-consulting GbR stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an attentum-consulting GbR zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Seminaranmeldungen erfolgen verbindlich. Eine Stornierung ist ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass attentum-consulting GbR durch die Nichtteilnahme kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund / Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist stets nachzuweisen.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch attentum-consulting GbR beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei attentum-consulting GbR eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei attentum-consulting GbR vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält attentum-consulting GbR sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber attentum-consulting GbR in Verzug, ist attentum-consulting GbR berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. attentum-consulting GbR wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) attentum-consulting GbR wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. attentum-consulting GbR ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist attentum-consulting GbR gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von attentum-consulting GbR unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass attentum-consulting GbR überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt attentum-consulting GbR insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von attentum-consulting GbR erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von attentum-consulting GbR für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die attentum-consulting GbR nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an attentum-consulting GbR über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
§ 11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von attentum-consulting GbR anderweitig eingeräumt.
§ 12 Haftung
(1) attentum-consulting GbR haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet attentum-consulting GbR nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet attentum-consulting GbR nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von attentum-consulting GbR maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen attentum-consulting GbR und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von attentum-consulting GbR. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von attentum-consulting GbR.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. attentum-consulting GbR und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 30.08.2021 © Vervielfältigung verboten